Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung …
… ist derzeit in Deutschland wieder ein viel diskutiertes Thema. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) dazu ist seit 2019 bekannt: Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter müssen manipulationssicher, zuverlässig und nachvollziehbar mit einem dafür geeigneten System erfasst werden und sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Zugriff auf die Daten gewähren. Eine genaue Erfassung der geleisteten Arbeitszeiten schützt im Zweifelsfall sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.

MeineZeiterfassung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, und dank der nahtlosen Integration der erfassten Arbeitszeiten in MeinDienstplan hat der Verantwortliche sowohl geplante als auch geleistete Schichten auf einen Blick – einschließlich einer Echtzeitprüfung aller gesetzlichen Vorgaben. Unsere Meinung zu diesem Thema ist klar: Zeiterfassung ist ein MUSS, muss aber nicht mühsam sein.





